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Bescheinigung (Finanzamts-, Teilnahme-) und Zertifikat

Teilnahme- und Finanzamtsbescheinigung
In der Regel erhalten Sie nach jedem Kurs eine Teilnahme- sowie eine Finanzamtsbescheinigung.
  • Voraussetzung für die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung ist die vollständige sowie erfolgreiche Kursteilnahme.
  • Die Finanzamtsbescheinigung erhalten Sie, nachdem die Teilnehmergebühren vollständig entrichtet wurden.
  • Je nach Kursorganisation und -aufbau werden Ihnen die Bescheinigungen zugesandt oder persönlich ausgehändigt.
 
Zertifikat der Ärztekammer Westfalen-Lippe
  •  Falls Sie an einem Kurs teilnehmen, der mit einem  Zertifikat der Ärztekammer Westfalen-Lippe abschließt, wird Ihnen die Urkunde – je nach Kursorganisation und -aufbau – per Post zugesandt oder persönlich am Veranstaltungsort ausgehändigt.
 
 
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