Naturheilverfahren

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Naturheilverfahren

Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" (240 UE)
gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 01.07.2020

Ziel der Zusatz-Weiterbildung "Naturheilverfahren"

Weiterbildungsziel

Ziel des in der Zusatz-Weiterbildung "Naturheilverfahren" erworbenen Wissens ist ein erweitertes Verständnis von Gesundheit und Krankheit und die Erlangung von Kompetenzen zum rationalen Einsatz der verschiedenen Verfahren in Praxis und Klinik.
Mindestanforderungen gemäß § 11 WBO
  • Facharztanerkennung
und zusätzlich
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
und grundsätzlich
  • 80 Stunden Fallseminare unter Supervision
    Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbidlung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.